Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur erlaubt, wenn eine der folgenden dargelegten Legalitätsanforderungen erfüllt ist. Eine Legalitätsanforderung muss auch erfüllt werden, wenn der Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gegenüber dem ursprünglichen Zweck verändert werden sollte.
5.1. Datenverarbeitung für ein Vertragsverhältnis
Die personenbezogenen Daten des Interessenten, des Kunden und / oder Nutzers der Website können zur Vorbereitung, Durchführung oder Aufhebung eines Vertrages oder einer Anfrage verarbeitet werden. Dies schließt auch die Kundenbetreuung des Nutzers/ Vertragskunden ein, sofern diese mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang steht.
Vor Vertragsabschluss - also in der Vorphase - ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Angebotserstellung, der Vorbereitung von Produkt- oder Dienstleistungsanfragen oder der Erfüllung sonstiger Wünsche des Interessenten zur Begründung der Geschäftsbeziehung zulässig. Es ist gestattet, potenzielle Kunden oder Nutzer, je nach den Umständen, während der vorherigen Informationsphase unter Verwendung der von ihnen übermittelten Daten zu kontaktieren. Ebenfalls ist es erlaubt Nutzern ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbieten zu können, die dessem Profil als potenzieller Kunden/Nutzer entsprechen und von Interesse für Ihn sein könnte. Mögliche, zu berücksichtigende Einschränkungen, wäre Ihr einzelfallbezogenes Wiederspruchsrecht.
5.2. Datenverarbeitung für Werbezwecke
Wenn der Interessent sich an ein Alares-Unternehmen wendet, um Informationen anzufordern (z. B. um Informationsmaterial über ein Produkt, eine Handlung oder eine Dienstleistung zu senden), ist die Verarbeitung seiner Daten um diesen Wunsch erfüllen erlaubt.
Die Werbe- und Loyalitätsmaßnahmen der Kunden / Nutzer setzen die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften voraus. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbe- oder Marktforschungs- und Meinungszwecken ist zulässig, wenn diese Behandlung mit dem Zweck vereinbar ist, für den sie erhoben wurden oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Die Betroffenen werden über die Verwendung ihrer Daten informiert (siehe Block "Grundlegende Informationen", Zweck der Datenverarbeitung). Soweit Daten ausschließlich zu Werbezwecken erhoben werden, erfolgt die Übermittlung dieser Daten durch den Betroffenen stets auf freiwilliger Basis.
Wenn der Interessent die Verwendung seiner Daten für Werbezwecke ablehnt, sollten seine Daten nicht für diesen Zweck verwendet werden und werden entsprechend gesperrt (Verwendung der "Robinson-Liste").
5.3. Zustimmung zur Datenverarbeitung
Es ist möglich, die Datenverarbeitung durchzuführen, wenn der Interessent seine Zustimmung gegeben hat. Vor Aufforderung zur Einwilligung wird der Interessent gemäß Punkt 4.3 dieses Blockes über die Richtlinien zum Schutz und zur Datenverarbeitung informiert. Aus Gründen der Plausibilität muss die Einverständniserklärung immer schriftlich oder elektronisch (Annahme der Bedingungen im Formular) abgeholt werden. Unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise telefonischer Beratung, kann eine mündliche Zustimmung erteilt werden. Die erteilte Einwilligung wird dokumentiert.
5.4. Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auch dann zulässig, wenn gesetzliche Bestimmungen diese Behandlung vorschreiben, voraussetzen oder genehmigen. Art und Umfang der Datenverarbeitung müssen für die gesetzlich zulässige Behandlung erforderlich sein und gemäß diesen Bestimmungen erfolgen.
5.5. Datenverarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses
Falls erforderlich, können personenbezogene Daten auch verarbeitet werden, um ein berechtigtes Interesse von Alares zu wahren. Im Allgemeinen können berechtigte Interessen rechtlicher Natur sein (z. B. die Wahrnehmung anstehender Aufgaben) oder wirtschaftlicher Natur (z. B. die Vermeidung von Vertragsstörungen). Die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund eines berechtigten Interesses ist nicht zulässig, wenn in Einzelfällen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Schutz der berechtigten Interessen des Betroffenen das Interesse der zuständigen Stelle an der Verarbeitung der Daten überwiegt. Die Rechtmäßigkeit dieser Interessen wird vor jeder Datenverarbeitung geprüft.
5.6. Verarbeitung von Daten, die einem besonderen Schutz unterliegen
Personenbezogene Daten, die einem besonderen Schutz unterliegen, können nur behandelt werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Interessent seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat.
Im Übrigen kann die Verarbeitung dieser Daten auch gestattet werden, wenn dies erforderlich ist, damit die zuständige Stelle ihre Rechte ausüben, geltend machen oder gegen den Betroffenen verteidigen kann. Wenn beabsichtigt wird, Daten zu verarbeiten, die einem besonderen Schutz unterliegen, wird der Datenschutzbeauftragte von Alares im Voraus informiert.
5.7. Benutzer- und Internetdaten
Bei jeder Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten auf der Website oder auf integrierten Plattformen werden Interessenten in Hinweisen zum Datenschutz und gegebenenfalls zu Cookies auf diesen Aspekt hingewiesen. Die Hinweise zum Schutz und zur Verarbeitung von Daten über Cookies müssen eingebunden sein, damit sie ständig zur Verfügung stehen und der Interessent sie leicht erkennen und sofort darauf zugreifen kann.
Wenn die Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten in einem eingeschränkten Bereich (registrierungspflichtig) von Webseiten oder Apps angeboten wird, wird die Identifizierung und Authentifizierung des Interessenten so konfiguriert, dass ein angemessenes Schutzniveau für diesen Zugriff erreicht wird.